Das Hessische Wohnraumfördergesetz (HWoFG) sieht alle 3 Jahre eine Anpassung der Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen vor. Die Fairmieten-Programme „Förderweg 2“ und „FamSen“ sind als Anschlussförderung mit diesen Grenzen verknüpft. Die unteren und die oberen Einkommensgrenzen für den Fairmieten-Schein erhöhen sich somit ebenfalls zum 01.01.2023.
Der Rechner wurde angepasst und prüft die neuen Voraussetzungen.