FAQ

Häufige Fragen und Antworten.

Lassen Sie Ihre Einkommenserklärung beim Amt für Wohnungswesen überprüfen: Dazu das Formular vollständig ausfüllen und gemeinsam mit Ihren Unterlagen einreichen.

Die Fairmieten-Suche nehmen Sie dann selbst in die Hand. Bewerben Sie sich mit der Fairmieten-Auskunft direkt bei den Vermieter:innen.

Die Kontaktdaten der Vermieter:innen finden Sie hier.

Ob Ihr Einkommen in den Einkommensgrenzen für das Fairmieten-Programm liegt, können Sie mit dem Rechner testen.

In der Regel ist das nicht der Fall, wenn Sie eine aktuelle Registrierung für eine Sozialwohnung haben. Der Fairmieten-Schein ist für Haushalte ausgelegt, die keine Berechtigung für eine Sozialwohnung erhalten können.

Benutzen Sie unseren Einkommensrechner. Der Rechner prüft unverbindlich, ob Ihr Einkommen im gültigen Einkommensbereich für Ihre Haushaltsgröße liegt und gibt Ihnen sofort eine Rückmeldung.

Der Einkommensbereich definiert sich durch eine untere und eine obere Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen werden alle 3 Jahre angepasst und zentral vom Stadtplanungsamt Frankfurt am Main veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung der oberen Einkommensgrenze können Sie hier abrufen. Die unteren Einkommensgrenzen können Sie hier abrufen.

Das Formular für Ihre Einkommenserklärung können Sie hier herunterladen.

In unserer interaktiven Datenbank können Sie sich die Standorte der Förderwohnungen im Stadtgebiet anzeigen lassen und erhalten die Kontaktdaten zu den jeweiligen Vermietern. Ob in den aufgelisteten Objekten Wohnungen aktuell zur Vermietung angeboten werden, müssen Sie beim Vermieter erfragen.

„Förderweg 2“ ist die aktuelle Förderung für Haushalte mit mittleren Einkommen. Die Neubau-Wohnungen aus diesem Programm werden – abhängig von Ihrem Einkommen – für 8,50 €, 9,50 € und 10,50 € pro Quadratmeter vermietet.

Das „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau (FamSen)“ ist das Vorgängerprogramm. Diese Wohnungen besitzen in der Regel eine größere Wohnfläche, dafür gibt es nur zwei unterschiedliche Mietstufen, die jedoch für jedes Objekt einzeln beim Bau festgelegt wurden. Die aktuellen Miethöhe erfahren Sie von den Vermieter:innen.

Elterngeld wird als Einkommen angerechnet.

Kindergeld wird in den meisten Fällen nicht als Einkommen berücksichtigt.

Die Prüfung der Mietberechtigung ist abhängig vom Jahreshaushaltseinkommen. Für beide Programme gelten bezüglich des Einkommens dieselben Ober- und Untergrenzen.

Ob bereits eine vergleichbar hohe Miete gezahlt wird, ist für die Berechnung unerheblich.

Nein, ein Bürge und dessen Einkommen kann bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Ja, das ist möglich. Dafür muss eine gemeinsame Einkommenserklärung eingereicht werden.

Die Unterlagen ergeben sich aus dem Formular „Einkommenserklärung fairmieten“ und sind an der jeweiligen Stelle im Formular vermerkt. Eine allgemeine Übersicht zu Unterlagen finden Sie außerdem als Anhang zum Formular.

Eventuell werden Sie nach einer ersten Prüfung Ihrer Unterlagen beim Amt für Wohnungswesen aufgefordert, ergänzende Unterlagen einzureichen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass gewöhnliche, unverschlüsselte E-Mails keinen sicheren Übertragungsweg für personenbezogene Daten darstellen. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie uns Ihre Dokumente und Unterlagen zukommen lassen. Sichere Übertragungswege sind Postsendung oder Einwurf beim Amt für Wohnungswesen (Adickesallee 67/69, 60322 Frankfurt am Main).

Ihre Einkommenserklärung wird schnellst möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund von erhöhten Antragszahlen zu Verzögerungen kommen kann.

Damit können Sie auf Wohnungssuche gehen. Mit der Berechtigungsauskunft können Sie Vermieter:innen gegenüber nachweisen, dass Ihre Einkommenserklärung dem Amt für Wohnungswesen vorliegt.

Die Vermarktung der Fairmieten-Wohnungen erfolgt direkt durch die Vermieter:innen. Die Kontaktdaten haben wir Ihnen im Bereich „Angebot“ eingestellt.

Sie können mit der Auskunft 2 Jahre lang auf Wohnungssuche gehen. Eine Auskunft kann jedoch auch vorzeitig nicht mehr aktuell sein, wenn sich z.B. Ihre Haushaltszusammensetzung ändert.

Die Berechtigungsauskunft ist das Ergebnis einer abgeschlossenen Überprüfung Ihrer Einkommenserklärung und kann nicht mehr geändert werden.

Gut zu wissen: Die Auskunft bleibt unabhängig von Einkommensveränderungen, die im Laufe der 2 Jahre eintreten, aktuell. Sie müssen die Veränderungen nicht mitteilen und können die Bescheinigung weiter für Ihre Wohnungssuche einsetzen.

Ändert sich Ihre Haushaltsgröße (z. B. durch eine Schwangerschaft oder durch den Auszug einer Person) ändert sich auch die Wohnungsgröße, die Sie im Förderprogramm erhalten können. Melden Sie sich in diesen Fällen bitte beim Amt für Wohnungswesen. Für neue Haushaltskonstellationen wird in der Regel eine neue Einkommenserklärung benötigt.

Eine Verlängerung gibt es nicht. Reichen Sie einfach eine neue Einkommenserklärung ein. Die Berechtigungsauskunft kann erneut ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.