Informationen zu den Förderprogrammen

Für Ihre Wohnungssuche

Mit dem „Fairmieten-Schein“ können Sie Wohnungen aus zwei Förderprogrammen anmieten: Aus dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau (FamSen) sowie aus dem Förderweg 2.

Unterschiede für Ihre Fairmieten-Suche sind:

Programm:Frankfurter Programm
FamSen
Förderweg 2
(FW2)
Betrifft die Förderung von Neubautenbis Ende 2017ab 2018
Maximale Wohnungsgrößen1 Person: bis 50 m²
2 Personen: bis 80 m²
3 Personen: bis 93 m²
4 Personen: bis 106 m²
Jede weitere Person +13 m²
1 Person: bis 50 m²
2 Personen: bis 68 m²
3 Personen: bis 80 m²
4 Personen: bis 92 m²
Jede weitere Person +12 m²
Allgemeines Für jede Liegenschaft gibt es eine individuelle Miete Hier zählt die ortsübliche Vergleichsmiete
Miete mit „Fairmieten-Schein“ Es gibt 2 Mietstufen (MS)

Den Mietpreis, der zu Ihrer Einkommensstufe auf dem Fairmieten-Schein passt, erfahren Sie von den Vermieter:innen.

Beim Erstbezug einer Neubauwohnung betrug die Einstiegsmiete:
MS 1: 35 % unter der Marktmiete
MS 2: 15 % unter der Marktmiete
Es gibt 3 Mietstufen (MS)

Bei Neubauwohnungen gilt folgende Einstiegsmiete:
MS 1: 8,50 €/m²
MS 2: 9,50 €/m²
MS 3: 10,50 €/m²

Für Bestandswohnungen erfahren Sie den Mietpreis, der zu Ihrer Einkommensstufe auf dem Fairmieten-Schein passt, von den Vermieter:innen.
Wenn Sie sich für eine Fairmieten-Wohnung entscheiden, gelten auch für Ihr Mietverhältnis besondere Regelungen.

In Zusammenarbeit mit den Eigentümer:innen werden die Wohnungen für einen Zeitraum von aktuell bis zu 30 Jahren mit besonderen Regelungen zur Mietentwicklung an berechtigte Haushalte vermietet.

Beim Einzug in eine Fairmieten-Wohnung richtet sich die Miete nach der Einkommensstufe, die auf Ihrem Fairmieten-Schein bestätigt wurde. Den Mietpreis erfahren Sie von den Vermieter:innen.

Durch die Finanzierung der Stadt Frankfurt am Main können Haushalte, deren Einkommen im Rahmen des Förderprogramms liegen, von reduzierten Mieten profitieren.
Da sich Einkommensverhältnisse ändern können, kann sich auch der Bedarf für eine subventionierte Miete ändern. Als Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Förderung passt sich die Förderung an die Einkommen der Mieter:innen an.

Die regelmäßige Überprüfung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Die Zeitrechnung beginnt mit dem Bezug eines Neubaus und Endet mit dem Auslaufen der Förderung. Von der ersten Überprüfung sind neue Mieter:innen in der Regel daher auch schon nach weniger als 5 Jahren betroffen.

Entsprechend der Einkommensverhältnisse wird bei der Überprüfung festgestellt, ob und in welchem Umfang eine Förderung weiterhin möglich ist.

Sie entscheiden. Wenn Sie an der Überprüfung nicht teilnehmen möchten, entfällt die Subventionierung durch die Stadt Frankfurt für Ihre Miete und Sie müssen in der Folge die Höchstmiete zahlen.

Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des BGB sind auch bei geförderten Wohnungen erlaubt. Die Einstiegsmieten eines Neubaus entwickeln sich somit im Laufe der Jahre.