Neue Einkommensgrenzen seit dem 01.01.2026

Untere Einkommensgrenze ab 01.01.2026

1 Pers. = 15.572 €

2 Pers. = 23.626 €

für jede weitere Pers. = 5.370 €

zzgl. für jedes Kind im Sinne § 32 EstG = 650 €

 

Obere Einkommensgrenze ab 01.01.2026

1 Pers. =  41.399 €

2 Pers. =  51.961 €

für jede weitere Pers. = + 11.811 €

zzgl. für jedes Kind im Sinne § 32 EstG = + 924 €

 

Die Grenzen beziehen sich auf das so genannte „Bereinigte Einkommen“. Für die Berechnung werden die Grundlagen des § 6 und § 7 HWoFG angewendet.

Damit Sie besser einschätzen können, ob Ihr Einkommen in den Bereich der Förderung fällt, empfehlen wir Ihnen, den Rechner auf frankfurt-fairmieten.de zu verwenden.

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