Untere Einkommensgrenze ab 01.01.2026
1 Pers. = 15.572 €
2 Pers. = 23.626 €
für jede weitere Pers. = 5.370 €
zzgl. für jedes Kind im Sinne § 32 EstG = 650 €
Obere Einkommensgrenze ab 01.01.2026
1 Pers. = 41.399 €
2 Pers. = 51.961 €
für jede weitere Pers. = + 11.811 €
zzgl. für jedes Kind im Sinne § 32 EstG = + 924 €
Die Grenzen beziehen sich auf das so genannte „Bereinigte Einkommen“. Für die Berechnung werden die Grundlagen des § 6 und § 7 HWoFG angewendet.
Damit Sie besser einschätzen können, ob Ihr Einkommen in den Bereich der Förderung fällt, empfehlen wir Ihnen, den Rechner auf frankfurt-fairmieten.de zu verwenden.

