Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten. Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.frankfurt-fairmieten.de/ und wurde am 22.07.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Wir informieren über den Fairmieten-Schein (Mietberechtigung).
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt die Bewertung der Website vorgenommen:Andere Methode: Mittwald Barriere Checker
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
– Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
Feedback und Kontaktaufnahme
Bei Feedback und Fragen zur Barrierefreiheit von frankfurt-fairmieten.de wenden Sie sich bitte an
Amt für Wohnungswesen
Abteilung Wohnraumversorgung (64.31)
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069/212-70700
E-Mail: info@frankfurt-fairmieten.de (E-Mail an Kontakt) Betreff „Barrierefreie Website“
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Ansprechpersonen & Anschrift | Barrierefreie IT Hessen (externer Link)
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

